Übersicht Gebührentarife

- nicht abschließend -

Auch die öffentliche Verwaltung kann trotz der bereits bestehende Steuerlast nicht gänzlich kostenfrei Arbeiten.

Durch die Erhebung von Gebühren wird jedoch versucht, diese Kosten nach dem Verursacherprinzip denjenigen aufzuerlegen, die diese auch verursacht haben, um so die Steuerbelastung für die Allgemeinheit nicht zusätzlich noch zu erhöhen.

Für die nachfolgend aufgeführten Amtshandlungen bzw. Dienstleistungen sind durch bundes- oder landesrechtliche Vorschriften einheitliche Gebühren(sätze) festgelegt worden. Daneben ist es jedoch erforderlich, auch für eine Vielzahl anderer Amtshandlungen oder Dienstleistungen des Amtes Gebühren zu erheben. Sofern Sie im nachfolgenden Katalog für Ihre Anliegen keine Gebührenausweisung finden, informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Amtsverwaltung Sie gern über eine evtl. dennoch bestehende Gebührenpflicht.


Amtshandlung / Dienstleistung im Bereich


Standesamt

Kirchenaustritt10,00 Euro

Einwohnermeldeamt

Bundespersonalausweis
(ab dem 21. Lebensjahr)
8,00 Euro
Bundespersonalausweis
(nach Verlust)
10,00 Euro
Vorläufiger Bundespersonalausweis8,00 Euro
Reisepass
(bis zur Vollendung 26. Lebensjahr)
37,50 Euro
Reisepass
(ab Vollendung 26. Lebensjahr)
59,00 Euro
Vorläufiger Reisepass26,00 Euro
Kinderreisepass13,00 Euro
Meldebescheinigung5,00 Euro
Führungszeugnis13,00 Euro
Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister
13,00 Euro
Auskunft aus dem
Melderegister
7,50 Euro

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